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   LSG Schleswig-Holstein, 17.06.2016 - L 3 AS 184/13   

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LSG Schleswig-Holstein, 17.06.2016 - L 3 AS 184/13 (https://dejure.org/2016,75778)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.06.2016 - L 3 AS 184/13 (https://dejure.org/2016,75778)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - L 3 AS 184/13 (https://dejure.org/2016,75778)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 20.12.2016 - B 4 AS 247/16 B

    Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II für Kosten der Unterkunft

    L 3 AS 184/13 (Schleswig-Holsteinisches LSG).

    Die Beschwerden des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 17. Juni 2016 - L 3 AS 184/13, L 3 AS 185/13, L 3 AS 186/13 und L 3 AS 187/13 - werden als unzulässig verworfen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2017 - L 9 SO 50/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Jene von der Klägerin spekulativ erfolgte Höherstufung scheitert schon daran, dass eine darauf gestützte fiktive Berechnung gerade nicht im Einklang damit stünde, dass bei der Erstellung eines schlüssigen Konzepts und somit spiegelbildlich bei Vorliegen des Erkenntnisausfalls maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den Bezug von SGB II-, SGB XII-Leistungen bzw. Wohngeld stets die Angemessenheit der anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Wohnungsmarktes (bezogen auf den streitbefangenen Zeitraum) zu ermittelnden Unterkunftskosten ist (vgl. hierzu auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 17. Juni 2016 - L 3 AS 184/13 -).

    § 284 Rz. 27; vgl. auch BVerfG (Kammer) vom 18. Juni 1993; DVBL 1993, 1002, 1003), sie sind als Beweisausforschungs- bzw. Ermittlungsanträge auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig (so auch Schleswig-Holsteinisches Landesozialgericht, Urteil vom 17. Juni 2016 - L 3 AS 184/13 -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2018 - L 12 SF 46/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Angemessenheitsprüfung -

    Nach den Entscheidungen des LSG Schleswig-Holstein vom 13. Mai 2016 - L 3 AS 126/16 - und vom 17. Juni 2016 - L 3 AS 184/13 bis 187/13 -, wonach der beklagte Kreis N. in der Vergangenheit (bis Juni 2015) nicht über ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der kommunalen Angemessenheitsgrenze für die Unterkunftskosten verfügt, und den mit Beschlüssen des BSG vom 14. Dezember 2016 - B 14 AS 251/16 B (zu L 3 AS 126/16) - und vom 20. Dezember 2016 - B 4 AS 247/16 B, B 14 AS 248/16 B, B 4 AS 249/16 B, B 14 AS 250/16 B (zu L 3 AS 184/13 bis 187/13) zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerden erkannte der beklagte Kreis N. für den streitigen Zeitraum vom 1. März 2014 bis zum 31. August 2014 weitere Kosten der Unterkunft und Heizung unter Zugrundelegung der Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % in Höhe von monatlich 56, 80 EUR an.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2018 - L 12 SF 98/16

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Nach den Entscheidungen des LSG Schleswig-Holstein vom 13. Mai 2016 - L 3 AS 126/16 - und vom 17. Juni 2016 - L 3 AS 184/13 bis 187/13 -, wonach der beklagte Kreis Nordfriesland in der Vergangenheit (bis Juni 2015) nicht über ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der kommunalen Angemessenheitsgrenze für die Unterkunftskosten verfügt, und den mit Beschlüssen des BSG vom 14. Dezember 2016 - B 14 AS 251/16 B (zu L 3 AS 126/16) - und vom 20. Dezember 2016 - B 4 AS 247/16 B, B 14 AS 248/16 B, B 4 AS 249/16 B, B 14 AS 250/16 B (zu L 3 AS 184/13 bis 187/13) - zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerden verurteilte das Sozialgericht den beklagten Kreis zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung unter Zugrundelegung der Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % und sprach den Klägern für den streitgegenständlichen Zeitraum (Juni bis einschließlich November 2016) weitere Leistungen in Höhe von monatlich 48, 67 EUR zu.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2018 - L 12 SF 29/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Angemessenheitsprüfung -

    Nach den Entscheidungen des LSG Schleswig-Holstein vom 13. Mai 2016 - L 3 AS 126/16 - und vom 17. Juni 2016 - L 3 AS 184/13 bis 187/13 - und den mit Beschlüssen des BSG vom 14. Dezember 2016 - B 14 AS 251/16 B (zu L 3 AS 126/16) - und vom 20. Dezember 2016 - B 4 AS 247/16 B, B 14 AS 248/16 B, B 4 AS 249/16 B, B 14 AS 250/16 B (zu L 3 AS 184/13 bis 187/13) zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerden -, wonach der beklagte Kreis ...  in der Vergangenheit (bis Juni 2015) nicht über ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der kommunalen Angemessenheitsgrenze für die Unterkunftskosten verfügt, verurteilte das Sozialgericht den beklagten Kreis zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung unter Zugrundelegung der Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % und sprach den Klägern für den streitgegenständlichen Zeitraum weitere Leistungen in Höhe von insgesamt 292, 02 EUR zu.
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